KÜCHEN UND LEBENSMITTEL

                                                           HACCP
                                                           Hazard Analysis Critical Control Points ist ein Prüfsystem mittels Risikoanalyse. Dadurch
                                                           können bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel erkannt, bewertet und
                                                           ausgeschaltet werden. Gerade bei der Herstellung, Behandlung und Verarbeitung von
                                                           Lebensmitteln sind im Vorfeld alle Einflüsse, die beim Verzehr eventuell zu Erkrankungen des
                                                           Menschen führen können, zu verhindern.
                                                           Durch diese Qualitätssicherung gewährleisten wir den Ausschluss von Materialien, die
                                                           anfällig für Bakterienherde sind. Fragen Sie unser geschultes Personal sowie unsere
                                                           Fachhändler nach dem passenden Schuhwerk für Ihr Einsatzgebiet.

                                                           Bitte beachten Sie unsere Mikrofasermodelle, die im Katalog mit A-micro sowie dem
                                                           HACCP-Icon gekennzeichnet sind.




                                                                 1. Gefahrenanalyse (Hazard Analysis)
                                                                 2. Festlegung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs)
                                                                 3. Bestimmung von Grenzwerten für die CPPs
                                                                 4. Festlegung eines Überwachungssystems
                                                                 5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Überschreitung eines Grenzwertes
                                                                 6. Überprüfung des Systems (Verifizierung)
                                                                 7. Dokumenation



DGUV 110-002 (BGR 111)
Die Richtlinien für das Schuhwerk in Küchenbetrieben sind streng und              Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in
werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Regel        Arbeitsbereichen mit zusätzlichen Gefährdungen wie z.B. durch Fette, Nässe,
110-002 (bisher: BGR 111) definiert. Ein Schuh ist demnach insbesondere dann      chemische Reinigungsmittel, dem Handhaben schwerer Gegenstände oder
küchengeeignet, wenn er:                                                          dem Umgang mit Flurförderzeugen zu rechnen ist, ist geeignetes Schuhwerk,
                                                                                  gegebenenfalls Sicherheitsschuhe, zu tragen.
• Einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
• Im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist und einen Fersenhalt aufweist,
                                                                                  Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, sowie für die Auswahl eines geeigneten
• Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
                                                                                  Fußschutzes finden Sie in der DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191): Benutzung von
• Rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist,
                                                                                  Fuß- und Knieschutz.
• Ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung die
 Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

                                                                                                                                                                      11