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1. Gefahrenanalyse (Hazard Analysis)

2. Festlegung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs)

3. Bestimmung von Grenzwerten für die CPPs

4. Festlegung eines Überwachungssystems

5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Überschreitung eines Grenzwertes

6. Überprüfung des Systems (Verifizierung)

7. Dokumenation

HACCP

Hazard Analysis Critical Control Points ist ein Prüfsystem mittels Risikoanalyse. Dadurch

können bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel erkannt, bewertet und

ausgeschaltet werden. Gerade bei der Herstellung, Behandlung und Verarbeitung von

Lebensmitteln sind im Vorfeld alle Einflüsse, die beim Verzehr eventuell zu Erkrankungen des

Menschen führen können, zu verhindern.

Durch diese Qualitätssicherung gewährleisten wir den Ausschluss von Materialien, die

anfällig für Bakterienherde sind. Fragen Sie unser geschultes Personal sowie unsere

Fachhändler nach dem passenden Schuhwerk für Ihr Einsatzgebiet.

Bitte beachten Sie unsere Mikrofasermodelle, die im Katalog mit A-micro sowie dem

HACCP-Icon gekennzeichnet sind.

KÜCHEN UND LEBENSMITTEL

DGUV 110-002 (BGR 111)

Die Richtlinien für das Schuhwerk in Küchenbetrieben sind streng und

werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Regel

110-002 (bisher: BGR 111) definiert. Ein Schuh ist demnach insbesondere dann

küchengeeignet, wenn er:

• Einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,

• Im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist und einen Fersenhalt aufweist,

• Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,

• Rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist,

• Ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung die

Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in

Arbeitsbereichen mit zusätzlichen Gefährdungen wie z.B. durch Fette, Nässe,

chemische Reinigungsmittel, dem Handhaben schwerer Gegenstände oder

dem Umgang mit Flurförderzeugen zu rechnen ist, ist geeignetes Schuhwerk,

gegebenenfalls Sicherheitsschuhe, zu tragen.

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, sowie für die Auswahl eines geeigneten

Fußschutzes finden Sie in der DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191): Benutzung von

Fuß- und Knieschutz.

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